Vielgestellte Fragen
Vielgestellte Fragen zu verschiedenen ThemenBitte klicken Sie auf das + Zeichen zum Öffnen der Fragen und der dazugehörigen Antworten
Konsularische Angelegenheiten
Personen, die in Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind, können innerhalb des Schengenraumes frei reisen, also auch in die Niederlande. Ein Visum ist somit nicht nötig, wenn der Aufenthalt weniger als 3 Monate dauert. Diese Regelung gilt auch für alle karibischen Gebiete des Königreichs der Niederlande. Achtung: ein Schengen-C-Visum ist dort nicht gültig!
Niederländer, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Die Botschaft kann ausschließlich Niederländern, die noch nie in den Niederlanden wohnhaft gewesen sind, behilflich sein. Man muss also selbst außerhalb der Niederlande geboren worden sein. Auch Personen, die die Niederlande als Minderjährige verlassen haben, können wir nicht weiterhelfen. In diesem Falle wenden Sie sich an die Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes in den Niederlanden, Abteilung „Burgerzaken“ oder „Burgerlijke stand“. Das benötigte Dokument heißt auf Niederländisch "verklaring van huwelijksbevoegdheid". Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Eheschließung.
Von äußerster Wichtigkeit bei einer Eheschließung in Deutschland ist die Festlegung des Namens nach der Heirat. Davon abhängig ist nämlich, welchen Namen Sie in Ihrem Reisepass führen. Bei einer Namensführung nach niederländischem Recht wird in Ihrem Reisepass dann Ihr Familienname geführt, darunter der Zusatz „e/v“ (echtgenote van), also „Ehepartner von“ und dann folgt der Name Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin. Im Gegensatz dazu wird bei der Namensführung nach deutschem Recht Ihr Familienname durch den Ihres Partners/Ihrer Partnerin ersetzt. Dies ist im „Gesetz Konfliktrecht Namen“ festgelegt. Ihre Geburtsurkunde wird niemals geändert.
</Eine Heiratsschließung in den Niederlanden ist nur möglich, falls mindestens einer der beiden Partner
- niederländischer Staatsangehöriger, oder
- in den Niederlanden wohnhaft ist.
Ja, wir empfehlen dem minderjährigen Kind eine Zustimmungserklärung aller sorgeberechtigten Personen mitzugeben. Lesen Sie hier mehr darüber (Consent letter for minors travelling abroad, Informationen auf Englisch).
Die mögliche Verrechnung von Kosten bzw. die Ausstellung einer EHIC Karte läuft laut Auskunft der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland nur über eine deutsche Krankenversicherung.
GKV-Spitzenverband
Deutsche Verbindungsstelle
Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
E-Mail: Post@dvka.de
Sie sollten sich deshalb für die Geltendmachung von möglichen Ansprüchen an eine deutsche Krankenkasse wenden, zum Beispiel die Allgemeine Ortskrankenkasse.
Name und Anschrift des Patienten sind dafür erforderlich.
Die Niederländische Botschaft kann leider keine Personendaten mitteilen.
Reisedokumente
Deutsche Passbilder entsprechen leider nicht den niederländischen Anforderungen, auch dann nicht, wenn Sie biometrische Passbilder anfertigen lassen. Passbilder, die den niederländischen Vorgaben entsprechen, können Sie unter anderem hier machen lassen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben 2005 vereinbart, dass Reisedokumente und Visa sicherer werden müssen, um Betrug und Fälschung vorzubeugen. Darum wurde angeordnet, dass bei Beantragung von Reisedokumenten und Visa Fingerabdrücke des Antragstellers genommen werden, als zweites biometrisches Kennzeichen. Das Passbild war das erste biometrische Kennzeichen. Diese Schutzmaßnahme ist auch im Interesse des Bürgers.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 15 Werktage. Die Bearbeitungszeit ist vor allem vom Versand des in Haarlem angefertigten Dokuments in das Land, in dem Sie wohnen, abhängig. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zu einem Eilverfahren; die Kosten betragen zusätzliche 50 Euro und gewährleisten eine Bearbeitungszeit von 3 Werktagen.
Sie müssen persönlich erscheinen. Für den neuen Reisepass werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Bei der Abholung Ihres Reisepasses haben Sie das Recht, kontrollieren zu lassen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Mikrochip gespeichert sind. Die Fingerabdrücke sind nämlich nicht im Reisedokument sichtbar abgedruckt. Ihre Fingerabdrücke werden – wenn Sie das wünschen – bei der Abholung erneut genommen und mit den Fingerabdrücken auf dem Mikrochip verglichen.
Lediglich bei den ausstellenden Behörden, die im Passgesetz bestimmt sind, können Reisedokumente beantragt und ausgegeben werden. Es sind auch ausschließlich diese Behörden, die Echtheitsprüfungen ausführen können.
Um Betrug mit und Rechtsmissbrauch von Reisepässen zu vermeiden. Das ist auch in Ihrem eigenen Interesse.
Die Europäische Union hat beschlossen, dass ab dem 26. Juni 2012 reisende Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen müssen, gemäß dem Prinzip „eine Person – ein Pass“. Das bedeutet, dass Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern bzw. eines Elternteils eingetragen werden können. Auch die Gültigkeit aller bestehenden Einträge und der Kindersticker ist am 26. Juni 2012 abgelaufen.
Von Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.